Fördermittel

Dem Landespräventionsrat stehen Fördermittel für verschiedene Zwecke und Themen zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu allen Förderrichtlinien, bei denen Sie Anträge auf Projektförderung stellen können. 

Alle Projektförderungen sind mit besonderen Anforderungen verbunden, die wir Ihnen auf den folgenden Seiten ausführlich erläutern. Vor Antragstellung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle.

Alle Förderrichtlinien werden einer regelmäßigen Evaluation unterzogen. 

Hier geht es zu unseren Förderrichtlinien

  • Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kriminalprävention im Rahmen kommunaler Gesamtstrategien

    Hier erfahren Sie mehr.

  • Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen

    Hier erfahren Sie mehr.

  • Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger bis zum 15. Oktober 2024 beantragen

    Hier erfahren Sie mehr.

  • Fördermöglichkeiten des Landesprogramms für Demokratie und Menschenrechte

    Hier erfahren Sie mehr. 

Kontakt

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