Förderung von Maßnahmen und Projekten 
zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an 
Kindern und Jugendlichen

Sie möchten Fördermittel für ein Präventionsprojekt beantragen?

Dem Landespräventionsrat Niedersachsen stehen für die Haushaltsjahre 2022 - 2026 Mittel zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Dabei sollen geschlechtersensible Ansätze und fachlich einschlägige Qualitätsstandards Berücksichtigung finden. Insbesondere sollen Kooperationen zwischen lokal/regional zuständigen Organisationen und Stellen gefördert werden, die auf die Durchführung einzelner Präventionsmaßnahmen, Etablierung oder Weiterentwicklung von Schutzkonzepten sowie Einbettung von Schutzkonzepten in integrierte Strategien der Gewaltprävention abzielen.

Mittel können für Personal- und Sachausgaben von Projekten beantragt werden. Für das Jahr 2024 sind die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft.

Projektanträge für die Förderperiode ab 2025 sind bis zum 31. August 2024 beim Landespräventionsrat Niedersachsen einzureichen. Wir empfehlen allen Antragssteller*innen vorab mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

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