Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger

Dem Landespräventionsrat Niedersachsen stehen für die Haushaltsjahre 2022 – 2026 Mittel zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger zur Verfügung. 

Insbesondere sollen Pilotprojekte und Modelle zur Implementierung und Fortentwicklung von Maßnahmen der öffentlichkeitswirksamen Sensibilisierung für das Thema, Anerkennung und Wertschätzung des kommunalpolitischen Engagements, kommunalen Netzwerkbildung, Förderung von Zivilcourage und politischer Bildung, demokratischer Normen- und Wertevermittlung sowie des Deeskalationsmanagements gefördert werden.

Mittel können für Personal- und Sachausgaben von Projekten beantragt werden.

Für den Förderzeitraum 2025 / 2026 können Anträge bis zum 15. Oktober 2024 beim Landespräventionsrat Niedersachsen eingereicht werden.

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