Seit 2002 gewährt der Landespräventionsrat Niedersachsen im Rahmen seines Förderprogramms Zuwendungen für kriminalpräventive Projekte auf kommunaler Ebene. Seither wurden zahlreiche Maßnahmen in ganz Niedersachsen gefördert, deren überwiegende Zielgruppen Kinder und Jugendliche waren.
Die überarbeitete Richtlinie trat zum 01.09.2018 in Kraft.
Informationen zum Förderschwerpunkt 2019-2023 finden Sie hier.
Gemäß Förderrichtlinie sind alle Zuwendungsempfänger verpflichtet, die durch den LPR geförderten Maßnahmen durch eine Hochschule oder eine sonstige geeignete Einrichtung evaluieren zu lassen.
Die bisher veröffentlichten Evaluationsberichte finden Sie zum Download eingestellt.