Dem Landespräventionsrat Niedersachsen stehen für Haushaltsjahre 2022 - 2026 wieder Mittel zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Dabei sollen geschlechtersensible Ansätze und fachlich einschlägige Qualitätsstandards Berücksichtigung finden. Insbesondere sollen Kooperationen zwischen lokal/regional zuständigen Organisationen und Stellen gefördert werden, die auf die Durchführung einzelner Präventionsmaßnahmen, Etablierung oder Weiterentwicklung von Schutzkonzepten sowie Einbettung von Schutzkonzepten in integrierte Strategien der Gewaltprävention abzielen.
Mittel können für Personal- und Sachausgaben von Projekten beantragt werden.
Für den Förderzeitraum 2022/2023 waren die Anträge bis zum 31. März 2022 beim Landespräventionsrat Niedersachsen einzureichen.
Die Fördermittel für 2023 sind bereits komplett ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist erst wieder bis zum 31. August 2023 für den Förderzeitraum 2024 - 2025 möglich.