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  • Download: Flyer: Hilfe für Opfer von Straftaten und Gewalt in Niedersachsen (1,5 MB)
  • Download: Ukrainisch: Hilfe für Opfer von Straftaten und Gewalt in Niedersachsen (3,1 MB)
  • Broschüre: Umsetzungsbericht zur Opferschutzkonzeption der Niedersächsischen Landesregierung (2017) (472 KB)
  • Download: Niedersächsische Opferschutzkonzeption (400 KB)

Fachstelle Opferschutz

In der Fachstelle Opferschutz (FOS) wird seit 1.1.2013 die Opferschutz-Konzeption der Niedersächsischen Landesregierung umgesetzt. Ziel ist, für alle Opfer von Straftaten sicheren „Zugang zum Recht“ zu schaffen und die Schädigung durch die erlittene Straftat auszugleichen. Auf der Grundlage des Opferschutzberichts der niedersächsischen Landesregierung von 2007 und der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU vom 25. Oktober 2012 sowie weiterer nationaler Aktionspläne und Vorgaben sind in der Opferschutz-Konzeption Handlungsfelder identifiziert. In diesen  Handlungsfeldern für Opfer von Straftaten werden  folgende Aufgaben  bearbeitet:

  • „Zugang zum Recht“: Monitoring internationaler, nationaler und landesbezogener Vorgaben und Maßnahmen zur Identifizierung von Opfer-Bedarfen und Entwicklung entsprechender Maßnahmen
  • „Beteiligung und Partizipation“: Begleitende Unterstützung der Einrichtung einer flächendeckenden verfahrensunabhängigen Beweissicherung (Netzwerk ProBeweis)
  • „Information, Beratung und Hilfe“: Aufbau einer landeseinheitlichen ressortübergreifenden Internetpräsenz Opferschutz sowie begleitende Unterstützung der Anlaufstelle sexueller Missbrauch und Mobbing im Kultusministerium
  • „Schutz und Begleitung“: Begleitende Unterstützung des Aufbaus eines flächendeckenden Angebots psychosozialer Prozessbegleitung und des Ausbaus des Trauma-Netzwerks in Niedersachsen, Begleitung der Umsetzung der Richtlinie Zeugenschutz, Intensivierung der Anwendung der Videovernehmung, Entwicklung einer Konzeption zum Umgang mit Medien und Übertragung von Vorschriften zum Opferschutz in andere Rechtsbereiche
  • „Ausgleich“: Prüfung weiterer Maßnahmen zur Wiedergutmachung und Weiterentwicklung des (individuellen) Ausgleichs der Folgen der Straftat
  • „Wissenschaft und Forschung“: international fundierte wissenschaftliche Begleitung des Opferschutzes
  • „Prävention“: Prüfung und Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung der Opferwerdung

Die landeseinheitliche ressortübergreifende Webseite zum Opferschutz ist jetzt unter www.opferschutz-niedersachsen.de online. Dort können  Opfer von Straftaten, Menschen aus ihrem Umfeld, wie zum Beispiel Freundinnen und Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn, Kolleginenen und Kollegen und Angehörige, aber auch Fachkräfte aller Professionen, die mit Opfern von Straftaten in Kontakt kommen, Informationen zum Strafverfahren, zu Begleitung, Hilfe und Schutz, zu verschiedenen Straftaten und zu Unterstützungseinrichtungen finden.