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Fachstelle Opferschutz

Alle Opfer von Straftaten haben in der demokratischen und sozialen Gesellschaft das Recht auf Information, Schutz und Hilfe. Diese Rechte gelten nach der Opferschutzrichtlinie 2012/29 in der gesamten EU. Für Niedersachsen sind die darin festgelegten Mindeststandards in der Opferschutzkonzeption der Landesregierung konkretisiert, die die Fachstelle Opferschutz (FOS) seit 2013 in folgenden Arbeitsfeldern umsetzt:

  • Information, Beratung und Hilfe: Die FOS betreibt die landeseinheitliche Internetpräsenz www.opferschutz-niedersachsen.de, und vermittelt Materialien

  • Schutz und Begleitung: Der Ausbau des flächendeckenden Angebots psychosozialer Prozessbegleitung und des Trauma-Netzwerks wird unterstützt

  • Beteiligung und Partizipation: Die flächendeckende Einrichtung der verfahrensunabhängigen Beweissicherung (Netzwerk ProBeweis) wird begleitet

  • Ausgleich: Maßnahmen zur Wiedergutmachung und zum Ausgleich der Folgen der Straftat werden geprüft und weiterentwickelt
  • Zugang zum Recht, Forschung und Prävention: Die FOS führt das Monitoring in Bezug auf internationale, nationale und landesbezogene Vorgaben, unterstützt die Sensibilisierung und Fortbildung aller im Strafverfahren tätigen Professionen, prüft wissenschaftlichen Forschungsbedarf sowie Maßnahmen zur Vermeidung der Opferwerdung und entwickelt die Opferschutzkonzeption weiter.
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Opferhilfekongress