Alle Opfer von Straftaten haben in der demokratischen und sozialen Gesellschaft das Recht auf Information, Schutz und Hilfe. Diese Rechte gelten nach der Opferschutzrichtlinie 2012/29 in der gesamten EU. Für Niedersachsen sind die darin festgelegten Mindeststandards in der Opferschutzkonzeption der Landesregierung konkretisiert, die die Fachstelle Opferschutz (FOS) seit 2013 in folgenden Arbeitsfeldern umsetzt:
Information, Beratung und Hilfe: Die FOS betreibt die landeseinheitliche Internetpräsenz www.opferschutz-niedersachsen.de, und vermittelt Materialien
Schutz und Begleitung: Der Ausbau des flächendeckenden Angebots psychosozialer Prozessbegleitung und des Trauma-Netzwerks wird unterstützt
Beteiligung und Partizipation: Die flächendeckende Einrichtung der verfahrensunabhängigen Beweissicherung (Netzwerk ProBeweis) wird begleitet
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