Im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie und Menschenrechte gewährt das Land Niedersachsen eine Zuwendung zur Förderung der Entwicklung und Erprobung von Qualifizierungs- und Beratungsangeboten, die Akteure der kommunalen und schulischen Prävention beim Praxistransfer von nachweislich wirksamen Methoden, Programmen und Maßnahmen der entwicklungsorientierten Radikalisierungsprävention und Demokratieförderung unterstützen. Einreichung der Förderanträge ist bis spätestens 20.03.2025 möglich.“
Nähere Informationen, sowie den Förderantrag und einen Kosten-und Finanzplan, finden Sie unter diesem Link.