Einmal jährlich kommen die Mitglieder des Landespräventionsrates zu einer Versammlung zusammen.
Bei der Mitgliederversammlung wird über die Vorstandsarbeit und die Arbeit der LPR-Geschäftsstelle berichtet. Die Mitglieder können sich über aktuelle Arbeitsschwerpunkte und Themen austauschen.
Alle drei Jahre wählt die Mitgliederversammlung den Vorstand sowie die*den Vorsitzende*n des LPR. Auch Sie haben die Möglichkeit, sich als Mitglied im Landespräventionsrat zur Wahl zu stellen, um an der Vorstandsarbeit mitzuwirken.
Weitere Informationen zu Aufgaben der Mitgliederversammlung sowie des Vorstands entnehmen Sie bitte unserer Geschäftsordnung.