Gewaltschutz umfassend denken - vulnerable Gruppen in den Blick nehmen
Vor fünf Jahren trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die sog. Istanbul-Konvention - in Deutschland in Kraft. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, die Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt diskriminierungsfrei sicherzustellen. Der im Oktober 2022 veröffentlichte sog. GREVIO-Bericht, der evaluiert hat, wie Deutschland die Vorgaben der Istanbul-Konvention bereits umgesetzt hat und wo weiter Handlungsbedarf besteht, hat gezeigt: Insbesondere für Gruppen wie Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten oder in Wohnungslosigkeit, ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht noch nicht ausreichend.
Der Fokus der Fachtagung „Betrifft: Häusliche Gewalt“ 2023 lag daher auf der Frage, wie wir Schutzlücken für vulnerable Gruppen im Kontext der Istanbul-Konvention entgegenwirken können, wie Unterstützungsangebote für Gewaltbetroffene und ihre Kinder niedrigschwellig und diskriminierungsfrei umgesetzt werden können und was es hierfür braucht.
Frau Prof. Dr. Barbara Kavemann führte fachlich in die Tagung ein mit einem Vortrag zum Thema "Muster und Dynamiken von Gewalt in Paar beziehungen. Was heißt das für den Schutz und die Unterstützung besonders vulnerabler Gruppen?". Im Anschluss erläuterte Frau Prof. Dr. Sarah Elsuni den Aspekt der Intersektionalität im Kontext häuslicher Gewalt.
Die Fachvorträge sowie Präsentationen aus den Workshops am Nachmittag finden Sie im nachstehenden Downloadbereich.