Die Niedersächsische Landesregierung hat am 12.03.24 den “Niedersächsischen Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention” beschlossen. Dieser wurde unter Federführung des Niedersächsischen Sozialministeriums von mehreren Ministerien und dem Landespräventionsrat erarbeitet. Der Aktionsplan setzt wichtige Impulse zur Unterstützung von Betroffenen sowie zur Prävention geschlechtsbezogener Gewalt und ist die vierte Aktualisierung seit 2001.
Häusliche Gewalt ist ein ernstes gesellschaftliches Problem, das Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft betrifft, wobei Frauen und Kinder überproportional betroffen sind. Die Istanbul-Konvention bietet einen rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung dieser Gewaltform, die physische, psychische, sexuelle und wirtschaftliche Aspekte umfasst.
Der neue Aktionsplan fördert die Verhütung und Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt. Jede dritte Frau in Deutschland erlebt im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt. Der Aktionsplan bietet einen umfassenden Rahmen für präventive Maßnahmen, Unterstützungsangebote und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
Ein zentrales Ziel ist die engere Vernetzung aller Akteure wie Polizei, soziale Dienste und Bildungseinrichtungen, um frühzeitige Interventionen zu ermöglichen. Zudem werden Maßnahmen zur Sensibilisierung der Gesellschaft ergriffen, um Stereotype abzubauen und das Bewusstsein für geschlechtsbezogene Gewalt zu schärfen.
Regelmäßige Evaluierungen stellen sicher, dass die Maßnahmen effektiv sind und den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden.