Kinder und Jugendliche sind einem erhöhten Risiko für schwerwiegende Gewaltverläufe ausgesetzt, wenn sich ungünstige Bedingungen für ihre Sozialentwicklung in familiären, schulischen und sozialräumlichen Zusammenhängen häufen.
Die Förderung richtet sich daher insbesondere auf die Häufung von belastenden Bedingungen in bestimmten Wohngebieten und Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätten und Schulen). Präventionskonzepte von schwerwiegender Kinder- und Jugendgewalt sollen sich recht- und frühzeitig an vulnerable Zielgruppen wenden.
Die Zielgruppen der Förderung sollen vor allem Kinder und Jugendliche sowie deren Erziehungsberechtigte umfassen, die ein erhöhtes Risiko für einen Einstieg in schwerwiegende Gewalt und Delinquenz aufweisen, aber noch nicht straffällig geworden sind.
Förderfähig sind insbesondere Projekte zur
– Stärkung der Zusammenarbeit von sozialen Trägern, Bildungseinrichtungen, Jugendhilfe, Polizei und anderen kommunalen Akteuren,
- zur überregionalen Zusammenarbeit von kommunalen Präventionsgremien zum Fördergegenstand
– die Entwicklung von aufeinander aufbauenden und kommunal verankerten Präventionskonzepten, z. B. unter Einsatz der Planungsmethode „Communities That Care“ (CTC),
– die bedarfsorientierte Umsetzung von universellen und selektiven Präventionsangeboten
Die Fördermittel stehen aktuell nur für das Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung. Anträge sind bis zum 21.03.2025 und zum 25.04.2025 beim Landespräventionsrat zu stellen. Wir empfehlen allen Antragssteller*innen vorab mit uns Kontakt aufzunehmen.