Sie möchten Fördermittel für ein Präventionsprojekt beantragen?
Dem Landespräventionsrat Niedersachsen stehen für die Haushaltsjahre 2022 - 2026 Mittel zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Dabei sollen geschlechtersensible Ansätze und fachlich einschlägige Qualitätsstandards Berücksichtigung finden. Insbesondere sollen Kooperationen zwischen lokal/regional zuständigen Organisationen und Stellen gefördert werden, die auf die Durchführung einzelner Präventionsmaßnahmen, Etablierung oder Weiterentwicklung von Schutzkonzepten sowie Einbettung von Schutzkonzepten in integrierte Strategien der Gewaltprävention abzielen.
Mittel können für Personal- und Sachausgaben von Projekten beantragt werden. Für das Jahr 2025 sind die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft.
Projektanträge für die Förderperiode ab 2026 sind bis zum 31. August 2025 beim Landespräventionsrat Niedersachsen einzureichen. Wir empfehlen allen Antragssteller*innen vorab mit uns Kontakt aufzunehmen.
Am 15.05.2025 von 10:00 bis 11:30 Uhr bietet die LPR-Geschäftsstelle allen Interessierten eine Online-Infoveranstaltung zur Antragstellung an. In dieser Veranstaltung stellen wir die Richtlinie, die Förderschwerpunkte sowie die Fördermodalitäten vor. Zudem besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte wählen Sie sich zum Veranstaltungszeitpunkt über diesen Besprechungslink direkt in die Info-Veranstaltung ein.