Förderrichtlinie zur Stärkung der kommunalen Kriminalprävention

Eine Herausforderung der kommunalen Prävention besteht in der Bündelung und inhaltlichen Abstimmung der vielfältigen präventiven Maßnahmen und Projekte auf der kommunalen Ebene. Kommunen sollen mit dieser Förderung unterstützt werden, integrierte kommunale Gesamtstrategien für die Prävention zu entwickeln, zu implementieren oder nachhaltig zu sichern. Die Förderung erfolgt durch die Anwendung von Instrumenten, Methoden und Leitfäden zur lokalen Situations- und Bedarfsanalyse sowie der Wirkungsorientierung

Für die entwicklungsorientierte Prävention bei Kindern und Jugendlichen bietet sich dabei vor allem "Communities That Care - CTC" als Methode an. Die Einführung von CTC ist über diese Richtlinie förderfähig. 

Aber auch Projekte zur gemeinwesenorientierten Prävention (z.B. Förderung des Zusammenlebens und der Integration vor Ort, Verbesserung des Sicherheitsgefühls) sowie zur situativen Prävention (z.B. Verringerung von Tatgelegenheiten und Erhöhung des Entdeckungsrisikos, u.a. durch verbesserte Raumgestaltung) sind förderfähig. 

Förderanträge für die Förderperiode ab 2025 können bis zum 30.09.2024 beim Landespräventionsrat gestellt werden. Wir empfehlen allen Antragssteller*innen vorab mit uns Kontakt aufzunehmen.

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