Der Landespräventionsrat lässt die Umsetzung seiner Förderrichtlinien durch eine zu beauftragende Hochschule oder eine wissenschaftliche Einrichtung extern evaluieren.
Diese Evaluation dient nicht nur dazu, die Umsetzung der jeweiligen Förderprojekte zu bewerten. Es geht auch um die Bewertung des Antragsverfahren und die Unterstützung des LPR bei der Antragstellung. Durch die Evaluierung bekommen sowohl der LPR als auch die Antragstellenden wichtige Hinweise für die Verbesserung ihrer Arbeit.
Wir empfehlen daher allen Antragstellenden auch eine Lektüre der jeweiligen Evaluationsberichte.