Opferschutz

Alle Opfer von Straftaten haben in der demokratischen und sozialen Gesellschaft das Recht auf Information, Schutz und Hilfe. Diese Rechte gelten nach der Europäischen Opferschutzrichtlinie 2012/29 in der gesamten EU. Für Niedersachsen sind die darin festgelegten Mindeststandards in der Opferschutzkonzeption der Landesregierung konkretisiert, die die Fachstelle Opferschutz (FOS) im Landespräventionsrat seit 2013 umsetzt.

Was sind die wichtigsten Handlungsfelder der Niedersächsischen Opferschutzkonzeption?

  • Zugang zum Recht
  • Partizipation und Beteiligung 
  • Information, Beratung und Hilfe
  • Schutz und Begleitung von Opfern
  • Ausgleich und Wiedergutmachung der Folgen von Straftaten 
  • Wissenschaft und Forschung 
  • Prävention von Opferwerdung

Wo finden Betroffene / Opfer von Straftaten Informationen, Unterstützung und Beratung?

Die landeseinheitliche Webseite zum Opferschutz finden Sie unter www.opferschutz-niedersachsen.de. Dort können Opfer von Straftaten, Menschen aus ihrem Umfeld, wie zum Beispiel Freund*innen, Nachbar*innen, Kolleg*innen und Angehörige, aber auch Fachkräfte aller Professionen, die mit Opfern von Straftaten in Kontakt kommen, Informationen zum Strafverfahren, zu Begleitung, Hilfe und Schutz, zu verschiedenen Straftaten und zu Unterstützungseinrichtungen finden.

Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz ist vor allem zentrale Anlaufstelle für alle Opfer von Straftaten und ihnen nahestehende Personen. Die Mitarbeitenden bringen in Erfahrung, welche Hilfe benötigt wird, und leiten Betroffene an geeignete Unterstützungssysteme weiter.

Die Opferhilfebüros der Stiftung Opferhilfe gibt es an 11 Standorten in Niedersachsen. Ziel der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ist es, Opfern von Straftaten außerhalb der gesetzlichen Leistungen und über die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen hinaus materielle Hilfe zu gewähren und die Opferhilfe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu fördern.

Als Anlaufstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Niedersachsen unterstützt die Betroffenenberatung Niedersachsen alle Menschen, die Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt als Betroffene*r, Angehörige*r oder Zeug*in erlebt haben. Denn immer wieder werden Menschen in ihrem alltäglichen Leben mit Anfeindungen konfrontiert. Die Betroffenenberatung hilft bei der Bewältigung der Erlebnisse, sie begleitet die weiteren Schritte und berät an drei Standorten in Nidersachsen zu zukünftigen Handlungsstrategien.

Downloads

Seite teilen: