Häusliche Gewalt

Gewalt in Beziehungen ist keine Privatsache. Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, häusliche Gewalt zu verfolgen, Täter können rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Betroffene haben die Möglichkeit, das Gewaltschutzgesetz zu nutzen, um sich gegen Angriffe und Drohungen abzusichern. Staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, fällt von Gewalt betroffenen Frauen dennoch schwer, viele brauchen Information und Ermutigung durch Beratungsstellen und Vertrauenspersonen in ihren Umfeld, um geeignete Auswege aus ihrer Situation zu finden.

Niedersachsen hat mit dem Aktionsplan III zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Paarbeziehungen ein Gesamtkonzept geschaffen, mit dem Intervention und Prävention ressortübergreifend organisiert werden. Gewalt in Beziehungen kann umso eher beendet und umso besser verhindert werden, je mehr alle verantwortlichen Einrichtungen und Behörden ihr Handeln aufeinander abstimmen. 

Zur Umsetzung des Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen und des Gewaltschutzgesetzes wurde die Koordinierungsstelle „Häusliche Gewalt“ beim LPR eingerichtet. Die Koordinierungsstelle unterstützt Netzwerke und Fachkräfte in Polizei, Justiz, Beratungsstellen, Jugendhilfe und Gesundheitswesen bei der Entwicklung und Verstetigung der Interventions- und Präventionsarbeit vor Ort. Zudem fungiert sie als Informations- und Servicestelle für Fachkräfte und Gremien in Polizei, Justiz, Beratung und Opferunterstützung, Jugendhilfe, Täterarbeit und Gesundheitswesen.

Projektinformationen, Informationen für Betroffene sowie Arbeitsmaterialien zum Thema "Häusliche Gewalt" können Sie im Publikationsbereich herunterladen oder kostenlos anfordern.

 

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Kontakt

Hilfetelefon

Die "Nummer gegen Kummer" (116 111) für Kinder und Jugendliche und das Elterntelefon (0800) 111 0550

Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (0800) 22 55 530

Das Bundesweite Hilfetelefon für Männer (0800) 1239900

Weitere Informationen

  • Landesaktionsplan III - Häusliche Gewalt in Paarbeziehungen

    Der Aktionsplan III zur Bekämpfung häuslicher Gewalt wurde im Oktober 2012 von der Landesregierung verabschiedet.

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  • Istanbul-Konvention

    Mit dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – kurz: Istanbul-Konvention – vom 11.05.2011 begegneten die im Europarat zusammengeschlossenen Mitgliedsstaaten der Tatsache, dass Frauen und Mädchen häufig schweren Formen von häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. 

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  • Beratung Runde Tische gegen häusliche Gewalt

    Die “Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt” bietet Beratung und Unterstützung bei der Bildung und Weiterentwicklung von lokalen und regionalen Kooperationsstrukturen und Netzwerken, sogenannter “Runde Tische gegen häusliche Gewalt” an. 

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