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Digitale Fortbildung „Hochrisikomanagement Häusliche Gewalt der Polizei Niedersachsen“ für Netzwerkpartner

Datum: 27.06.2023, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Veranstaltungsort: Online
Teilnahmegebühr: keine
 

Hochrisikofälle zu erkennen und schwerste Gewalteskalationen zu verhindern ist seit einigen Jahren ein Schwerpunktthema in der polizeilichen und interdisziplinären Befassung mit dem Themenkomplex häusliche Gewalt. Der Artikel 51 (1) der Instanbul Konvention verpflichtet unter der Überschrift „Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement“ alle Vertragsparteien, die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass eine Analyse der Gefahr für Leib und Leben und der Schwere der Situation sowie der Gefahr von wiederholter Gewalt von allen einschlägigen Behörden vorgenommen wird, um die Gefahr unter Kontrolle zu bringen und erforderlichenfalls für koordinierte Sicherheit und Unterstützung zu sorgen.

Zu unterscheiden sind dabei die im Einsatz vorliegende Gefahrenlage, die es mit polizeirechtlichen Maßnahmen zu entschärfen gilt, von einer zukünftigen Gefährdung, der mittels systematischer und strukturierter Prognoseinstrumenten begegnet wird.

Mit der Veröffentlichung der Handreichung für die Polizei zum Umgang mit Häuslicher Gewalt im Dezember 2022 wurde das bereits seit 2020 in der Polizeidirektion Braunschwieg pilotierte Hochrisikomanagement Häusliche Gewalt landesweit eingeführt und ist für niedersächsische Polizeibehörden bindend.

In diesem Zusammenhang werden bereits durch die Ersteinschreiter Checklisten zur Einstufung von Hochrisikofällen genutzt und im Rahmen der polizeilichen Sachbearbeitung eine Gefahrenanalyse durchgeführt. Ebenso würden für die Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen Mindeststandards entwickelt.

Im Rahmen dieses interdisziplinären Fallmanagements können aber nicht nur die Polizei, sondern insbesondere auch die Netzwerkpartner Fälle, aus denen ein Gefährdungspotential zu erkennen ist, in einer Fallkonferenz einbringen.

Inhalt:

Die Fortbildung stellt im Überblick das Hochrisikomanagement der niedersächsischen Polizei sowie die Grundlagen des Bedrohungsmanagements dar. Die Schwerpunkte liegen in der Ersteinschätzung bei Häuslicher Gewalt, der Gefahrenanalyse sowie dem Aufbau und der Aufgaben der einzelnen Netzwerkpartner im interdisziplinären Fallmanagement und soll die Teilnehmer/innen befähigen aus der Masse der Fälle häuslicher Gewalt mittels validierter Prognosetools Risikofälle zu erkennen, einzuschätzen und ins interdisziplinäre Fallmanagement einzubringen.

Referent:

Polizeihauptkommissar Frank Hellwig, Polizeidirektion Braunschweig

Fachkraft für Kriminalprävention, Präventionsmanager für Intimpartnergewalt und Stalking, Präventionsmanager für Gewalt gegen Kinder und gewaltbereite Jugendliche, Mitbegründer der interdisziplinären Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt für die Region Braunschweig, Projektverantwortlicher Entwicklung Hochrisikomanagement Häusliche Gewalt.

Zielgruppe:

Neben Polizeibeamten sind zu der Fortbildung insbesondere alle Mitarbeiter/innen der

  • Beratungs- und Interventionsstellen (BISS),
  • Gewaltberatungsstellen
  • Täterberatungsstellen,
  • Frauenschutzhäuser,
  • Jugendämter (ASD),
  • Justiz (Sonderdezernate der StAen, Familiengerichte, AJSD)  Gleichstellungsreferate der Kommunen
  • Opferhilfe
  • Ärzteschaft
  • Sozialpsychatrischen Dienste
  • LAB (Ausländer- und Integrationsbeauftrage auch der Kommunen)
  • Jobcenter

herzlich eingeladen.

Das steuern dieser Einladung im eigenen Tätigkeitsbereich ist ausdrücklich erwünscht, um einen möglich großen Personenkreis zu erreichen.

Termin und Anmeldung:

Die Fortbildung findet am 27. Juni 2023 online von 09.00-12.00 Uhr statt. 

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Falls Sie den Termin am 27. Juni 2023 nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, sich auf der Warteliste registrieren zu lassen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Christiane Klages, Tel. 0511 – 120 8703 oder christiane.klages@mj.niedersachsen.de.