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Struktur des LPR

Vorstand
lt. Änderung der Geschäftsordnung vom 19.05.2016
1 Vorstandsvorsitzende/r
3 Vertreter/innen der Mitglieder aus dem kommunalen Bereich
3 Vertreter/innen der Mitglieder aus dem Bereich der landesweit tätigen nichtstaatlichen Organisationen
1 Vertreter/in der Mitglieder aus dem Bereich der wissenschaftlichen Institutionen
5 Vertreter/innen der Ministerien (MI, MJ, MK, MS, MWK)
1 Vertreter/in Staatskanzlei
1 Geschäftsführer/in der Geschäftsstelle
Mitgliederversammlung
 
  • Ministerien, Landesbeauftragte und nachgeordnete Behörden
  • Landesweit tätige nichtstaatliche Organisationen
  • Kommunale Präventionsgremien
  • Fördervereine und Stiftungen für Kriminalprävention
  • Wissenschaftliche Institutionen
Geschäftsstelle
 
1 Geschäftsführer/in
1 stellv. Geschäftsführer/in
20 Mitarbeiter/innen
   

 

 




 

Der Landespräventionsrat Niedersachsen setzt sich zusammen aus

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Geschäftsstelle und Geschäftsführung

Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung sind kommunale Präventionsgremien und ihre Fördervereine, landesweit tätige Verbände und Institutionen sowie Ministerien, nachgeordnete Behörden und  wissenschaftliche Einrichtungen vertreten.  Die Mitgliederversammlung ist das Beratungsgremium des LPR und tagt einmal jährlich.

Vorstand

Der ehrenamtliche Vorstand des LPR besteht aus 15 Personen: der/dem Vorsitzenden, sieben gewähl­ten Vertreter/innen der Mitglieder (davon 3 aus dem kommunalen Bereich, 3 aus den landesweiten nichtstaatlichen Organisationen und 1 aus den wissenschaftlichen Institutionen), je einer/einem von den Ressorts benannten Vertreter/in (Innen-, Justiz-, Sozial-, Kultusministerium sowie Ministerium für Wissenschaft u. Kultur), der Staatskanzlei sowie dem/der Geschäftsführer/in. Der Vorstand vertritt die Interessen der Mitgliederversammlung nach außen und spricht strategische Empfehlungen für die Arbeit des LPR aus. Er tagt sechsmal jährlich.

Geschäftsstelle und Geschäftsführung

Geschäftsführung und Geschäftsstelle werden vom Niedersächsischen Justiz­ministerium bereitgestellt. Die Geschäftsstelle fungiert als Servicestelle für die Mitgliedsorganisationen und nimmt hier vielfältige Aufgaben wahr, z. B. Beratung, Förderung, Wissenstransfer, Netzwerkarbeit usw. Sie ist zudem zuständig für die Umsetzung der Empfehlungen des Vorstands.