1 | Vorstandsvorsitzende/r |
3 | Vertreter/innen der Mitglieder aus dem kommunalen Bereich |
3 | Vertreter/innen der Mitglieder aus dem Bereich der landesweit tätigen nichtstaatlichen Organisationen |
1 | Vertreter/in der Mitglieder aus dem Bereich der wissenschaftlichen Institutionen |
5 | Vertreter/innen der Ministerien (MI, MJ, MK, MS, MWK) |
1 | Vertreter/in Staatskanzlei |
1 | Geschäftsführer/in der Geschäftsstelle |
1 | Geschäftsführer/in |
1 | stellv. Geschäftsführer/in |
20 | Mitarbeiter/innen |
Der Landespräventionsrat Niedersachsen setzt sich zusammen aus
In der Mitgliederversammlung sind kommunale Präventionsgremien und ihre Fördervereine, landesweit tätige Verbände und Institutionen sowie Ministerien, nachgeordnete Behörden und wissenschaftliche Einrichtungen vertreten. Die Mitgliederversammlung ist das Beratungsgremium des LPR und tagt einmal jährlich.
Der ehrenamtliche Vorstand des LPR besteht aus 15 Personen: der/dem Vorsitzenden, sieben gewählten Vertreter/innen der Mitglieder (davon 3 aus dem kommunalen Bereich, 3 aus den landesweiten nichtstaatlichen Organisationen und 1 aus den wissenschaftlichen Institutionen), je einer/einem von den Ressorts benannten Vertreter/in (Innen-, Justiz-, Sozial-, Kultusministerium sowie Ministerium für Wissenschaft u. Kultur), der Staatskanzlei sowie dem/der Geschäftsführer/in. Der Vorstand vertritt die Interessen der Mitgliederversammlung nach außen und spricht strategische Empfehlungen für die Arbeit des LPR aus. Er tagt sechsmal jährlich.
Geschäftsführung und Geschäftsstelle werden vom Niedersächsischen Justizministerium bereitgestellt. Die Geschäftsstelle fungiert als Servicestelle für die Mitgliedsorganisationen und nimmt hier vielfältige Aufgaben wahr, z. B. Beratung, Förderung, Wissenstransfer, Netzwerkarbeit usw. Sie ist zudem zuständig für die Umsetzung der Empfehlungen des Vorstands.