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Istanbul-Konvention

Mit dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – kurz: Istanbul-Konvention – vom 11.05.2011 begegneten die im Europarat zusammengeschlossenen Mitgliedsstaaten der Tatsache, dass Frauen und Mädchen häufig schweren Formen von häuslicher Gewalt ausgesetzt sind.  Das Bestreben ein gewaltfreies Europa zu schaffen, das frei von geschlechtsspezifischer Gewalt ist, realisiert sich in diesem Menschenrechtsvertrag.

Entsprechend der Ausgestaltung als völkerrechtlich bindender Vertrag gehen die Vertragsstaaten die Umsetzung der Istanbul-Konvention mit unterschiedlichen Voraussetzungen an. Um jedoch eine effektive Umsetzung zu gewährleisten, unterwirft sich jeder Mitgliedsstaat im Zuge der Ratifikation der Überprüfung durch das Überwachungsgremium GREVIO. Der unabhängige Ausschuss setzt sich derzeit aus fünfzehn Experten und Expertinnen zusammen, denen eine langjährige Expertise im Feld der Gewalt gegen Frauen gemeinsam ist.  Als zuständige Überprüfungsinstanz sorgt GREVIO mittels eines Monitorings gemäß Art. 68 der Konvention für eine effektive Umsetzung der im Übereinkommen festgelegten Forderungen.

Mittlerweile haben 33 Staaten (Stand: 30. Januar 2019) die Konvention ratifiziert.

Am 01. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention auch in Deutschland in Kraft getreten. Damit ist auch Deutschland auf allen staatlichen Ebenen verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten sowie Gewalt zu verhindern. In ihrer Antwort vom 15.02.2019 auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion äußert sich die Bundesregierung zum derzeitigen Stand der Umsetzung der Konvention in Deutschland (BT-Drucks. 19/7816).