Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Beschluss vom 30.06.2016 das „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus - für Demokratie und Menschenrechte“ verabschiedet. Mit dem Landesprogramm sollen u.a. die vielfältigen landesweiten Maßnahmen im Themenfeld gebündelt und weiterentwickelt werden. Die Handlungsfelder des Landesprogramms sind: Stärkung der pädagogischen Fachkräfte, Hilfen zum Ausstieg, Verhinderung des Einstiegs in die rechte Szene, Vermittlung demokratischer Werte, Angehörigenunterstützung, Weltoffenheit in staatlichen Institutionen, Ausbau der Opferberatung, Ausbau der Netzwerkarbeit, Einbindung der Zivilgesellschaft.
Im Rahmen des Landesprogramms stehen ab dem Jahr 2017 regelmäßig Fördermittel des Sozialministeriums zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten in den Handlungsfeldern des Landesprogramms zur Verfügung. Die entsprechenden Förderrichtlinien hierzu werden derzeit überarbeitet und voraussichtlich im ersten Quartal 2017 veröffentlicht.
Mit der vorliegenden -einmaligen- Ausschreibung soll im Zeitraum 1. Nov. 2016 - 31. Dez. 2016 ein vereinfachtes Förderverfahren für Kleinprojekte und Einzelmaßnahmen erprobt werden, um im Anschluss die Erfahrungen auszuwerten und sie in die Weiterentwicklung der Förderrichtlinie des Sozialministeriums einfließen zu lassen.
Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung müssen auf dem Postweg und unterschrieben bis zum 21.10.2016 beim Landespräventionsrat Niedersachsen, z.Hd. Thomas Müller, Siebstraße 4, 30171 Hannover vorliegen. Zur Wahrung der Frist wird die Vorabübersendung des eingescannten Antrags per Mail akzeptiert. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird beabsichtigt, die Zuwendungsentscheidungen bis spätestens 03.11.2016 zu treffen.
Näheres entnehmen Sie bitte den anliegenden Fördergrundsätzen und dem Antragsformular.
Inhaltliche Rückfragen sind erst ab dem 18.10. per Mail (thomas.mueller@mj.niedersachsen.de) oder fernmündlich am 18.10.von 13:30 - 16:00 Uhr oder am 20.10.2016 von 10:00 - 12:30 Uhr möglich (Tel: 0511-120-8723). Fragen zum Verfahrensablauf richten Sie bitte fernmündlich oder per Mail an Frau Klages (Tel: 0511-120-8703, christiane.klages@mj.niedersachsen.de).