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Mitwirkung an der Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen

Die Landesregierung verfolgt das übergeordnete Ziel, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Für die Landesregierung bedeutet dies, dass Nachhaltigkeit nur durch den Dreiklang von sozialer Gerechtigkeit, Ökologie und Ökonomie erreicht werden kann. Das Regierungshandeln soll stärker auf Generationengerechtigkeit und Chancengleichheit ausgeweitet werden.

Hierfür erarbeitet die Landesregierung eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie, die sich thematisch an den aktuellen Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung Niedersachsens ausrichtet, Handlungsschwerpunkte nennt und Ziele formuliert. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entwicklung dieser Strategie soll ein Beirat unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Gruppen und Akteure eingerichtet werden

Die niedersächsische Landesregierung hat im August 2015 Schwerpunkte ihrer Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen beschlossen. Der Dreiklang von sozialer Gerechtigkeit, Ökologie und Ökonomie betrifft die Nachhaltigkeit aller Politikfelder und sämtlicher Ressorts. Ressorts und Staatskanzlei entwickeln für eine nachhaltige Politik in ihren Geschäftsbereichen maßgebliche Ziele, Indikatoren und zu behandelnde Schwerpunktbereiche. Das Umweltministerium erstellt auf dieser Grundlage alle drei Jahre einen Bericht der Landesregierung, der die getroffenen Maßnahmen sowie den Fortschritt der Zielerreichung in den jeweiligen Schwerpunktbereichen dokumentiert. Dem Landesamt für Statistik wird die Entwicklung, Bereitstellung, kontinuierliche Aktualisierung und Weiterentwicklung der erforderlichen Nachhaltigkeitsindikatoren übertragen.

Das Niedersächsische Justizministerium zeichnet in Kooperation mit dem Niedersächsischen Sozialministerium verantwortlich für den Handlungsschwerpunkt „Prävention bei Kindern und Jugendlichen“.

Das Niedersächsische Justizministerium wird bei dem genannten Handlungsschwerpunkt durch den Landespräventionsrat Niedersachsen vertreten.

Nach dem Beschluss des Kabinetts vom 10.11.2016 werden nun, in einem bis Mitte Januar 2017 dauernden Prozess, alle interessierten gesellschaftlichen Gruppen eingebunden. Die durch diese Öffentlichkeitsbeteiligung eingehenden Einwendungen und Vorschläge werden ausgewertet und der Strategieentwurf gegebenenfalls angepasst. Dieser fortentwickelte Entwurf soll dann Grundlage für eine endgültige Beschlussfassung sein, die für das Frühjahr 2017 geplant ist.
Hier können Sie den Entwurf der Nachhaltigkeitsstrategie herunterladen.