Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe: Bürgerschaftliches Engagement / Aktive Bürgergesellschaft“ unter Federführung der Niedersächsischen Staatskanzlei hat die Zielsetzung, den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den niedersächsischen Ministerien zu allen Maßnahmen in diesem Bereich zu intensivieren. So sollen Synergien frühzeitig erkannt und in entsprechende Planungen einbezogen werden. Arbeitsgrundlage des Gremiums sind die regelmäßigen Berichte der Ressorts über ihre jeweiligen Aktivitäten zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements sowie einschlägige wissenschaftliche Studien, wie z. B. die Freiwilligen-Surveys.
Das freiwillige Engagement in Niedersachsen erbringt wichtige Leistungen und stellt eine große gesellschaftliche Ressource dar. Dieses gilt auch für den Bereich der kommunalen Prävention. Der LPR hat bei seiner Mitwirkung in der Arbeitsgruppe besonders die Interessen der zahlreichen Aktiven in der Justiz sowie in der kommunalen Kriminalprävention im Blick.